Kaum ein Jugendlicher und kaum ein Kind ist heutzutage nicht im Besitz eines eigenen Smartphones.
Die vor kurzem bereits hier zitierte Kinder-Medien-Studie gibt an, dass knapp ein Viertel der 6-Jährigen bereits ein Smartphone besitzt. Bei den 13-Jährigen sind es ganze 93 %, denen ein eigenes Handy oder Smartphone zur Verfügung steht. Demnach scheinen Handys eine gute Möglichkeit zu sein, junge Menschen mit digitalen Werbebotschaften zu erreichen. Doch wie verhält es sich mit der Handynutzung an Schulen, sind smarte Geräte im Unterricht oder zumindest in den Pausen erlaubt? Die gesetzlichen Regelungen hierzu sind nicht bundeseinheitlich, sondern werden auf Länderebene durch das jeweilige Schulgesetz geregelt.
Von Janina Büscher
Ein explizites Verbot gibt es nur in Bayern
Hier einige Beispiele: Als einziges Bundesland hat Bayern ein Gesetz verankert, dass die Nutzung von Handys während des Unterrichts ausdrücklich untersagt. Die Telefone müssen demnach, sofern sie nicht zu Unterrichtszwecken dienen, während der Schulstunden ausgeschaltet bleiben. Auch in Berlin lässt das Schulgesetz ein Handyverbot an Schulen ausdrücklich zu. In Baden-Württemberg wäre es wiederum gar nicht möglich, an Schulen ein generelles Handyverbot auszusprechen, da dieses sich nicht aus dem Zweck und der Aufgabe der Schule begründen ließe. Die Schule ist jedoch befugt, Maßnahmen zu treffen, die für einen reibungslosen Ablauf des Unterrichts erforderlich sind. Das heißt, wird ein Schüler oder eine Schülerin im Unterricht mit Handy erwischt, darf es durch die Lehrkraft abgenommen werden.
Schulordnung bestimmt zumeist was erlaubt ist und was nicht
In den meisten Bundesländern gibt es keine allgemeine schulgesetzliche Regelung, inwiefern die Nutzung eines Smartphones oder Handys den Schülern gestattet ist. Ob diese zu Beginn des Schultages abgegeben werden müssen oder ob sie auch ausgeschaltet im Ranzen verweilen können, legt dann die jeweilige Schulordnung fest. Dies zeigt schon: auch die Benutzung in den Pausen ist nicht auf jedem Schulhof erlaubt. In einigen Ländern, wie Hamburg und Thüringen, ist es ebenfalls zulässig, dass Lehrer bei Störungen durch Smartphones das jeweilige Gerät einsammeln. In Brandenburg und Hessen beispielsweise gilt, dass es dann aber direkt nach dem Unterricht an seinen Besitzer oder seine Besitzerin zurückgegeben werden muss.
Wie man sieht, sind die Regelungen zu unterschiedlich, um das Smartphone ein verlässliches Medium zu nennen, zumindest wenn es darum geht, bundesweit Schüler während der Schulzeit gezielt anzusprechen.
Lesetipp: Das Portal jugendmarketing.de beleuchtet die Frage, was für oder was gegen Handys in der Schule spricht.