Kritik an Kinder-Werbung für ungesunde Lebensmittel

Ein mediennutzendes Kind sieht in Deutschland durchschnittlich pro Tag 15 Werbespots oder -anzeigen für ungesunde Lebensmittel. Davon entfallen 5 auf das Internet und 10 auf das Fernsehen. Zugleich ist die Zahl der TV-Spots pro Stunde um 29 Prozent gestiegen. Das ist das Ergebnis einer Studie der Universität Hamburg, basierend auf Daten noch vor der Corona-Krise.

Durchschnittlich 92 Prozent der Lebensmittelwerbung, die Kinder in Internet und TV wahrnehmen, bezogen sich auf ungesunde Produkte wie Fast Food, Snacks oder Süßigkeiten (Fernsehen 89 Prozent, Internet 98 Prozent). Ein Bündnis aus Wissenschaftlern, Kinderärzten und dem AOK-Bundesverband erneuert angesichts dieser Zahlen die Forderung, Kindermarketing für ungesunde Produkte in allen Medienarten zu untersagen – wie es in vielen Ländern bereits Standard ist.

Dagegen wehrt sich unter anderem der Lebensmittelverband, der vor einem einseitigen Fokus im Kampf gegen Übergewicht warnt und darauf hinweist, dass die Entwicklung von Übergewicht und Adipositas multikausal bedingt sei.

Bild: AOK-Mediendienst. Mit freundlicher Genehmigung.

Die Hamburger Studie wurde von der Deutschen Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK), dem AOK-Bundesverband sowie sechs medizinischen Fachgesellschaften und Organisationen finanziert. Die Langfassung finden Sie unter www.bwl.uni-hamburg.de/irdw/forschung.html

foodwatch: Bundesernährungsministerin Klöckner muss Junkfood-Werbung an Kinder verbieten

Auch die Verbraucherorganisation foodwatch hat die Bundesernährungsministerin Julia Klöckner aufgefordert, Junkfood-Werbung an Kinder zu untersagen. Die Industrie "vermarkte ungesunde Lebensmittel mit Comic-Figuren auf Süßwaren-Verpackungen, mit Werbespots im Fernsehen und mit Social-Media-Stars auf Youtube oder Instagram direkt an Millionen von jungen Fans", so foodwatch.

Damit torpediere sie die Bemühungen vieler Eltern, ihre Kinder für eine gesunde Ernährung zu begeistern. Ein von foodwatch in Auftrag gegebenes juristisches Gutachten zeigt demnach, dass Frau Klöckner umfassende Werbebeschränkungen als Bundesgesetz auf den Weg bringen kann. Das Gutachten widerlegt damit die Aussagen der Ministerin, wonach nicht der Bund, sondern die Bundesländer für Kindermarketing im Bereich Hörfunk, Fernsehen und Internet verantwortlich seien

Lebensmittelverband: Fokus auf einzelne Lebensmittel nicht zielführend im Kampf gegen Übergewicht

Der Lebensmittelverband Deutschland want hingegen vor einem einseitigen Fokus im Kampf gegen Übergewicht und nicht übertragbare Erkrankungen. "Die Entwicklung von Übergewicht und Adipositas und nicht übertragbaren Erkrankungen ist multikausal bedingt. Die einseitige Fokussierung auf einzelne Faktoren wie den Konsum bestimmter Lebensmittel ist nicht zielführend und wissenschaftlich belegt der falsche Weg. Ein Werbeverbot für einzelne Lebensmittel macht die Menschen nicht schlank", so Christoph Minhoff, Hauptgeschäftsführer beim Lebensmittelverband Deutschland. "

Entscheidend sind eine ausgewogene Ernährung, die Kalorienaufnahme und auch das Thema Bewegung, vor allem im Alltag, also der gesamte Lebensstil betrachtet über einen längeren Zeitraum. Einzelne Nährstoffe beziehungsweise einzelne Lebensmittel können demnach nicht verantwortlich gemacht werden. Lebensmittel sind nicht per se gesund oder ungesund, vielmehr finden alle Lebensmittel in einer ausgewogenen Ernährung ihren Platz."

Die Bekämpfung von Übergewicht, Adipositas und nicht übertragbaren Erkrankungen sei hingegen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. "Die Lebensmittelwirtschaft nimmt ihre gesamtgesellschaftliche Verantwortung sehr ernst und ist bereit, eine konstruktive Rolle zu spielen. Hierzu zählen zum Beispiel die ständige Weiterentwicklung der Produktpalette, eine Reihe Selbstverpflichtungen und ein starkes Engagement für einen aktiven Lebensstil."

Es gibt bereits strenge gesetzlichen Vorgaben für Werbung

Daneben verweist der Lebensmittelverband Deutschland auf die strengen gesetzlichen Vorgaben für Werbung gegenüber Kindern sowie die Selbstverpflichtung der Lebensmittel- und Werbewirtschaft. Der Bereich der Werbung ist in Deutschland durch eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen detailliert geregelt. Über die gesetzlichen Regelungen hinaus übernimmt die Lebensmittelwirtschaft seit vielen Jahren aktiv Verantwortung. Im Jahr 2009 hat die Lebensmittelwirtschaft mit den im Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft e. V. (ZAW) zusammengeschlossenen Organisationen gemeinsame Verhaltensregeln für die kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel aufgestellt.

Demnach ist in der Markt-Kommunikation der Lebensmittelwirtschaft alles zu unterlassen, was als Aufforderung zu einer übermäßigen und einseitigen Ernährung verstanden werden könnte. Dies betrifft jede Form von Werbung, auch Online- und TV-Werbung. Bei der Gestaltung und Durchführung von Werbemaßnahmen gilt in Bezug auf die besonders schützenswerte Gruppe der Kinder und Jugendlichen ein besonders strenger Maßstab.

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Darüber hinaus haben sich auf EU-Ebene eine Reihe von Unternehmen im Rahmen des sogenannten EU-Pledge weitergehende Werbebeschränkungen auferlegt. Die Hersteller haben sich im Rahmen dieser Initiative beispielsweise freiwillig verpflichtet, die Werbung an Kinder unter zwölf Jahren zu beschränken. Ein Produkt darf nur dann gegenüber Kindern unter zwölf Jahren beworben werden, wenn es alle Nährwertkriterien des EU-Pledges für die entsprechende Produktkategorie einhält. Einige Unternehmen verpflichten sich zudem, generell keine Werbung an Kinder unter sechs Jahren bzw. an Kinder unter zwölf Jahren zu richten.

Betreiber von Social-Media-Plattformen wie YouTube (Google), Instagram (Facebook) oder TikTok (Bytedance) machen umfangreiche Vorgaben zur Nutzung der Plattformen. Gemäß der AGBs von Instagram und TikTok ist die Altersgruppe der Kinder unter 13 Jahren grundsätzlich von der Nutzung der Plattformen ausgeschlossen, eine Nutzung ist erst ab 13 Jahren gestattet. Die Nutzung von YouTube ist erst ab 16 Jahren gestattet, außer sie geschieht im Rahmen eines Familienkontos unter elterlicher Aufsicht, dann ab 13 Jahren. Jüngere Nutzer – und damit der Großteil der von der Universität Hamburg untersuchten Gruppe der Drei- bis 13-Jährigen – befinden sich somit entgegen der Nutzungsbedingungen auf den Plattformen. Hier liegt eine besondere Verantwortung bei den Eltern, den Social-Media-Konsum der Kinder entsprechend zu kontrollieren und zu begleiten. Daneben sollte die Entwicklung von Medienkompetenz auch Thema in Schulen und Bildungseinrichtungen sein.