Der YouTube-Star und sein jugendliches Publikum hegen ein intensives und unmittelbares Verhältnis. Produktplatzierung ohne Kennzeichnung und Schleichwerbung im Allgemeinen greifen in der YouTube-Szene um sich. Viele YouTube-Stars sind dabei ohne Unrechtbewusstsein.
Der Sprecher des Digitalverbandes Bitkom (Michael Poguntke) gibt an, dass im Jahr 2014 240 Millionen Euro mit Werbung im direkten Umfeld von Videostreaming auf Plattformen wie YouTube oder Vimeo umgesetzt wurden.
Schleichwerbung initiiert von großen Unternehmen
Das genügt jedoch nicht. Zunehmend wird Schleichwerbung von großen Unternehmen im Netz initiiert. Beliebte Plattformen sind dabei vor allem Instagram und YouTube. Eine besondere Gefahr sieht Jürgen Brautmeier, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Medienanstalten dabei vor allem für junge Internet-User.
Die heimlichen Werbebotschaften ihrer YouTube-Stars sind besonders perfide, da die Jugendlichen diesen eine große Glaubwürdigkeit entgegenbringen.
Schleichwerbung und YouTube
Die Fälle von Schleichwerbung auf YouTube zeigen (bekanntestes Beispiel Y-Titty 2014), YouTube ist anders als Fernsehen. Feste Regeln und Gesetzte konnten hier noch nicht geltend gemacht werden. Eine Grauzone ist entstanden, die schnellstmöglich zu klären ist.
Die Produktplatzierung erfolgt dabei immer über einen redaktionellen Kontext. Das Produkt wird meist von den YouTube-Stars getestet, lobend erwähnt oder sie bilden sich mit einem Produkt im Video ab z. B. gehen sie mit einem Koffer von Samsonite auf Reisen. Der Preis für die Produktplatzierung wird pro Tausender Kontakt berechnet (TKP), bei einer garantierten Zuschauerzahl.
Ein Zahlenbeispiel:
Laut „Report Mainz“, aus dem Jahr 2014, verlangt Mediakraft (Netzwerk und Mediavermarkter für viele YouTuber) für eine Produktplatzierung bei Y-Titty einen TKP von 80 Euro. Es werden 650.000 Aufrufe garantiert. Macht also mindestens 52.000 Euro.
Reform gegen Schleichwerbung
Doch es tut sich was. Nach Informationen des Deutschlandfunks soll das Telemediengesetz dahingehend reformieren werden. Jürgen Brautmeier dazu: "Wir sind in Gesprächen mit den Aggregatoren wie Mediakraft, aber auch den YouTubern, die von uns auch Orientierung wollen, was dürfen wir, was dürfen wir nicht, und auch diese Großen, die sich dazwischen geschaltet haben zwischen den YouTubern und YouTube selber haben ein Interesse daran, dass da Spielregeln reinkommen, denn wenn es ein Geschäftsmodell werden soll, dann muss es dafür für alle verbindliche Spielregeln geben."
Für 2015 ist Vorgesehen, dass eine Bund-Länder-Kommission erste Vorschläge entwirft, wie eine stärkere Regelung sinnvoll in das bestehende Telemediengesetz eingebunden werden kann. Ein neuer Medienstaatsvertrag ist nicht vorgesehen.