Bayerischer Rundfunk darf Jugendsender über UKW verbreiten

Klage privater Radiosender gegen das BR-Jugendprogramm PULS wurde abgewiesen

Das Landgericht München I hat heute die Klage von 60 lokalen und regionalen Radiosendern sowie von Antenne Bayern gegen den Bayerischen Rundfunk zur Verbreitung des Jugendprogramms PULS auf den bislang von BR-KLASSIK genutzten Analog-Frequenzen abgewiesen.

Mit dem Jugendsender will der BR wieder mehr jüngere Hörer erreichen und dem "drohenden Generationenabriss entgegen wirken".

Vier der fünf UKW-Programme des BR sprechen ein Publikum an, das älter als 50 Jahre ist. Bayern 3 erreicht als einziges UKW-Programm noch mehrheitlich Menschen unter 50, kann aber ebenfalls nicht die Zielgruppe der 14- bis 29-jährigen in großem Umfang ansprechen.

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